Hausordnung der Grundschule „Am Kieselbach“
Unsere Hausordnung soll die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben und erfolgreiches Lernen sein.
Der gute Ruf einer Schule ist heute wichtiger denn je, und zu ihm tragen nicht nur deine Leistungen bei, sondern auch und besonders dein Verhalten innerhalb und außerhalb der Schulgemeinschaft.
Das ist uns generell wichtig!
- Ich werde, außer ich bin Frühhortkind, ab 7.25 Uhr betreut.
- Als Fahrschüler benutze ich den direkten Zugang zum Schulgrundstück und suche sofort nach Ankunft zuerst die Garderobe und dann meinen Klassenraum auf.
- Ich komme pünktlich und bin bis 7.30 Uhr an meinem Arbeitsplatz.
- Ich grüße, bin freundlich und hilfsbereit.
- Ich sage bitte und danke.
Verhalten im Schulhaus
- Im Schulhaus gehe ich langsam und leise.
- Meine Jacke hänge ich an die Garderobe, meinen Turnbeutel an den entsprechenden Haken und ich ziehe im Schulhaus meine Hausschuhe an.
- Ich bereite mich auf den Unterricht vor.
- Die Toilette ist kein Spielplatz und ich hinterlasse sie sauber.
- Ich wasche mir regelmäßig die Hände, insbesondere nach dem Toilettengang.
- Auch bin ich für die Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände mitverantwortlich.
- Ich achte das Eigentum anderer, darf nichts wegnehmen und vor allem auch nicht kaputt machen.
- Verlorene und gefundene Sachen melde ich im Sekretariat.
- Ich frühstücke an meinem Platz.
- Meinen Abfall werfe ich in die richtigen Behälter.
Verhalten im Unterricht
- Ich halte meinen Arbeitsplatz sauber und räume regelmäßig auf.
- Ich halte mich an Gesprächsregeln
- Ich spreche in ganzen Sätzen!
- Ich melde mich leise!
- Ich höre gut zu!
- Ich lache niemanden aus!
- Ich arbeite auch während Stillarbeitszeiten leise und konzentriert.
- Ich verhalte mich beim Stundenwechsel ruhig, bleibe am Platz und bereite mich auf die nächste Stunde vor.
- Ich habe in der Pause und beim Stundenwechsel Zeit, um auf die Toilette zu gehen.
- Ich trinke in der Pause, beim Stundenwechsel und bei Stillarbeit. Die Flasche gehört aber nicht auf den Tisch!
- Unterrichtsfremde Gegenstände nehme ich nicht mit in die Schule.
- Handy, smartwach, Computerspiele, Spielzeug, Zeitschriften, Karten…usw. werden bei Benutzung im Unterricht oder während der Betreuungszeit abgenommen. Diese Dinge sollten zu Hause bleiben. Werden sie dennoch mitgebracht, geschieht dies in Eigenverantwortung und es können bei Verlust oder Defekt keine Ansprüche gestellt werden. Handys und smartwatches verbleiben ausgeschaltet im Ranzen.
Verhalten in der Hofpause/ während der Spielzeit im Freien
- In den Hofpausen halte ich mich auf dem Schulhof auf.
- Spielgeräte bringe ich am Ende der Pause oder Spielzeit wieder zurück in die Aufbewahrung.
- Wenn es zum Ende der Hofpause klingelt, trete ich an.
- Der Aufenthalt hinter dem Haus, hinter den Garagen, in den Schulhäusern sowie auf den Treppen ist verboten.
- Das Schulgelände darf ich nur mit Erlaubnis verlassen.
- Ich darf nicht mit dem Fahrrad auf dem Schulgelände fahren.
- Ich werfe nicht mit Steinen. Diese bleiben liegen wo sie hingehören.
Verhalten in der Regenpause
- In der Regenpause bleibe ich im Klassenzimmer.
- Die Klassentüren bleiben offen.
- Ich beachte die Klassenregeln.
Verhalten während des Mittagessens
Ich trete leise und ohne andere zu schubsen an.
Ich esse ordentlich und verlasse den Essplatz sauber. Beim Essen unterhalte ich mich nicht.
Diese allgemeinen Verhaltensweisen sind uns auch sehr wichtig:
Alle Kinder und Erwachsenen gehen respektvoll miteinander um. Wir grenzen keinen aus und handeln nach der goldenen Regel: „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu“. Dabei gehen alle Erwachsenen und Schülersprecher/innen mit gutem Beispiel voran.
Von den Eltern wünschen wir uns:
Wir wünschen uns eine aktive Beteiligung der Eltern am Schulleben.
Verspätungen und Versäumnisse werden vor Unterrichtsbeginn der Schule mitgeteilt.
Eltern benutzen die vorgesehenen Parkplätze zum Bringen und Abholen ihrer Kinder.
Eltern begleiten ihre Kinder nur im Ausnahmefall ins Schulhaus.
Die Zufahrt zur Schule darf nicht befahren und blockiert werden.
Die aktuell gültigen Hygienemaßnahmen und Zutrittsbeschränkungen müssen eingehalten werden.
Der Zutritt zur Schule während der Unterrichtszeit ist aus Sicherheitsgründen nur den Schülern, Lehrern und Angestellten gestattet. Ausnahmen bilden Notfälle, besondere Veranstaltungen und Termine (Sprechstunden), die mit Lehrern oder Schulleitung vereinbart wurden.